Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Sponsoren und Aussteller

Die Buchung von Sponsor und Ausstellerleistungen gilt - abhängig einer Standplatzverfügbarkeit bei Standplatzbuchung - als verbindlich.

Conventive Kongressagentur GmbH behält sich vor, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Standgröße/ Standmaße zu wählen, die von Ihren Angaben geringfügig abweichen kann.

Haftung Aussteller

Der Aussteller haftet von ihm/ihr selbst oder seinen/ihren Mitarbeitern, Lieferanten Dienstleistern und weiteren beteiligten Personen verursachten Sach- und Personenschäden.

Haftung Veranstalter

Conventive Kongressagentur GmbH, haftet nicht für Schäden in Folge von Einbruch, Diebstahl, vorsätzlicher und fahrlässiger Sachbeschädigung und Elementarereignissen und Naturkatastrophen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter Conventive Kongressagentur GmbH weder für Personen- noch Sachschäden während der Aufbau-, Abbau- und Ausstellungszeiten.

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der Plattform bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Für die vom Nutzer eingestellten Inhalte ist dieser alleine verantwortlich.

Datenschutz

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin willigt ein, dass die von ihm / ihr  bekannt gegebenen personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet werden dürfen:

Buchung Sponsor- und Ausstellerleistungen im Rahmen von Kongressen / Veranstaltungen
Registrierung zu Kongressen / Veranstaltungen
Reise- und Hotelorganisation
Akkreditierung
Dokumentation / Vorlage bei den zertifizierenden Stellen
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzliche Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

Schadenersatzansprüche

Conventive Kongressagentur GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern der/die TeilnehmerIn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Conventive Kongressagentur GmbH beruhen.

Jeder Schadenersatzanspruch kann bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

Jegliche Haftung von Conventive Kongressagentur GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Conventive Kongressagentur GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Leistung  Conventive Kongressagentur GmbH in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Conventive Kongressagentur GmbH schad- und klaglos.

Anzuwendendes Recht 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Conventive Kongressagentur GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH.

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Conventive Kongressagentur GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Stand: August 2023